Archiv

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Standort des Mahnmals im Rheingarten vor der Altstadt Kölns

Mit diesem Gedenken brechen wir gemeinsam das Schweigen.

Wenn nach Worten Taten folgen und wir uns dem Willen beugen.

Was bleibt von uns zurück?

Stille und der Augenblick

Die Taten vollbrachten Menschen, die ihre Unabhängigkeit verloren und urteilten im Namen des Volkes.

Der § 175 StGB in verschärfter Form wurde trotz Neubeginn im Gesetzbuch beibehalten.

Es sollten einige Überlebende des NS-Regime nochmal verurteilt werden, wegen ihrer sexuellen Orientierung.

Erst seit 1994 ist der § 175 StGB aus dem Gesetzbuch gestrichen.

Wir sollten an solchen Tagen erinnern, dass die WÜRDE des MENSCHEN unantastbar ist.

Wir als queere Personen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sehen es als Aufgabe, solche Ereignisse zu verhindern und die nächste Generation zu sensibilisieren, dass sich die Geschichte nicht wiederholt.

Autor*innen: Michael K., Marion H., Angela H.

Foto: Mahnmal Rosa Winkel Köln