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NRW LSBTIQ* inklusiv: Stellenausschreibung!

7 Pinsel in verschiedenen Farben

Das Projekt „NRW LSBTIAQ* inklusiv: Starke Strukturen, Sichtbares Leben!“ zielt auf die Stärkung der Selbstorganisation von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, trans* und inter* Personen, asexuellen und queeren Menschen (LSBTIAQ*) mit Behinderung, körperlicher und psychischer Beeinträchtigung sowie chronischer Erkrankung (im Folgenden: LSBTIAQ* mit Behinderung) in Nordrhein-Westfalen. Das Projekt besteht aus zwei Modulen. Der Strukturaufbau sowie die Erreichbarkeit der Selbsthilfe (LAG queerhandicap NRW) bilden dabei die eine Säule. Die öffentlichkeitswirksame Schaffung von Sichtbarkeit der LSBTIAQ* mit Behinderung bildet die zweite Säule.

Gesucht werden zum 15.03.2023 oder später zwei engagierte

Studentische Hilfskräfte/Minijobber*innen für „LSBTIAQ* inklusiv“ (d/w/m/offen, 10 Wochenstunden)

Die Stelle ist bis zum 31.12.2023 befristet. Eine Weiterbeschäftigung ist bei entsprechenden Fördermittelzusagen gewünscht und angestrebt.

Bewerbungen mit aussagekräftigem Motivationsschreiben und Lebenslauf bitte in einer einzigen Datei per Mail an:
bewerbung@queeeres-netzwerk.nrw

Ansprechperson:
Debbie Timm (Pronomen: sie), stv. Geschäftsführung Queeres Netzwerk NRW e.V.,
timm@queeres-netzwerk.nrw

Mehr dazu im PDF (Download PDF).

Umfrage zur Lebenssituation von LSBTIQ* mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Eine Forschungsgruppe aus Mitarbeitenden und Studierenden an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg möchten euch auf ihre Umfrage zur Lebenssituation von LSBTIQ* mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen aufmerksam machen und euch herzlich einladen, an dieser teilzunehmen.

Die Befragung dauert etwa 20 – 30 Minuten. Alle eure Informationen werden anonymisiert. Eine Nachverfolgung einzelner Personen ist nicht möglich.

Der Fragebogen ist sowohl in deutscher Standardsprache als auch in Leichter Sprache verfügbar und über Screenreader lesbar. Sie wollen hierdurch eine möglichst barrierearme Erhebung gewährleisten. Sollten der Fragebogen trotzdem für euch nicht barrierefrei zugänglich sein, gebt uns gerne eine Rückmeldung. Wir versuchen die Barrieren dann abzubauen.

Link zum Fragebogen in Leichter Sprache:                           https://soscisurvey.uol.de/lsbti-mB/?l=qaa

Link zum Fragebogen in deutscher Standardsprache:          https://soscisurvey.uol.de/lsbti-mB/?l=ger

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Standort des Mahnmals im Rheingarten vor der Altstadt Kölns

Mit diesem Gedenken brechen wir gemeinsam das Schweigen.

Wenn nach Worten Taten folgen und wir uns dem Willen beugen.

Was bleibt von uns zurück?

Stille und der Augenblick

Die Taten vollbrachten Menschen, die ihre Unabhängigkeit verloren und urteilten im Namen des Volkes.

Der § 175 StGB in verschärfter Form wurde trotz Neubeginn im Gesetzbuch beibehalten.

Es sollten einige Überlebende des NS-Regime nochmal verurteilt werden, wegen ihrer sexuellen Orientierung.

Erst seit 1994 ist der § 175 StGB aus dem Gesetzbuch gestrichen.

Wir sollten an solchen Tagen erinnern, dass die WÜRDE des MENSCHEN unantastbar ist.

Wir als queere Personen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sehen es als Aufgabe, solche Ereignisse zu verhindern und die nächste Generation zu sensibilisieren, dass sich die Geschichte nicht wiederholt.

Autor*innen: Michael K., Marion H., Angela H.

Foto: Mahnmal Rosa Winkel Köln